Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle an Mathias Reichel Photography erteilten
    Aufträge.
  2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle hergestellten fotografischen Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos
    usw.)
  3. Den “Lichtbildern” im Sinne dieser AGB stehen auch sämtliche anderen hergestellten oder zur Verfügung gestellten Waren, Gestaltungen und Dienstleistungen gleich.

II. Urheberrecht

  1. Mathias Reichel Photography steht das Urheberrecht an seinen Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
  2. Die von Mathias Reichel Photography hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
  3. Überträgt Mathias Reichel Photography Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Das Nutzungsrecht erstreckt sich bei Mathias Reichel Photography auf die Nutzung, Vervielfätigung und Weitergabe für die eigenen Zwecke. Z.B. zum Zwecke der Werbung oder der Herstellung von Vorlagen und Waren (Fotoabzüge, T-Shirts, Zeitungsanzeigen, Druckvorlagen…)
  4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Mathias Reichel Photography.
  5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
  6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann Mathias Reichel Photography, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Mathias Reichel Photography zum Schadensersatz.
  7. Die Negative verbleiben bei Mathias Reichel Photography. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
  8. Zum Zwecke der Eigenwerbung ist Mathias Reichel Photography gestattet, sämtliche durch uns hergestellten Lichtbilder uneingeschränkt zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Online, im Printbereich und in den Medien. Wir verzichten dabei auf Aktaufnahmen oder ähnliche Aufnahmen zur Zurschaustellung von Nacktheit, anstößiger oder sittenwidriger Inhalte, insbesondere wenn diese Inhalte personalisiert sind. Für solche Fälle wird die Zustimmung der Fotomodelle angefragt.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

  1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist Mathias Reichel Photography vor Auftragsvergabe auf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer hin. Die angezeigten Preise sind in aller Regel Nettopreise ohne Mehrwertsteuer.
  2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Mathias Reichel Photography bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
  3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von Mathias Reichel Photography.
  4. Hat der Auftraggeber Mathias Reichel Photography keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder oder Gestaltungen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  5. Verwendung der Lichtbilder/der Gestaltungen wird als konkludente Handlungsweise zur Auftragserfüllung angesehen.

IV. Haftung

  1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet Mathias Reichel Photography für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung
    wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Mathias Reichel Photography – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Mathias Reichel Photography verwahrt die Negative sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Datensicherungen aller Arbeiten aufzuheben und für den Kunden zu erhalten.
  3. Mathias Reichel Photography haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder und sonstiger Waren nur im Rahmen der Garantieleistungen des jeweiligen Herstellers.
  4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

V. Nebenpflichten

  1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen Mathias Reichel Photography übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist Mathias Reichel Photography berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

  1. Überlässt Mathias Reichel Photography dem Auftraggeber mehrere “Lichtbilder” oder Waren zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte “Lichtbilder” kann Mathias Reichel Photography, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
  2. Überlässt Mathias Reichel Photography dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann Mathias Reichel Photography eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann Mathias Reichel Photography Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt Mathias Reichel Photography vorbehalten.
  3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Mathias Reichel Photography nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar von Mathias Reichel Photography, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Mathias Reichel Photography auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass Mathias Reichel Photography kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers
    kann Mathias Reichel Photography auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
  4. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Mathias Reichel Photography bestätigt worden sind. Mathias Reichel Photography haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

VII. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Mathias Reichel Photography verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Die unter Punkt II. Absatz 8 gegebenen Bestimmungen über das Urheberrecht bleiben davon unberührt.

VIII. Digitale Fotografie

  1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder von Mathias Reichel Photography auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Mathias Reichel Photography.
  2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet das Speichern auf einem Computer und auch die Vervielfältigung (Kopie) für eigene Zwecke.

IX. Bildbearbeitung

  1. Die Bearbeitung von Lichtbildern von Mathias Reichel Photography und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, ist ausdrücklich gestattet. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen oder die Kennzeichnung des ursprünglichen Urhebers abzusprechen, um zu gewährleisten, dass der Urheber nur für Werke genannt wird, die er für angemessen hält. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder von Mathias Reichel Photography digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name Mathias Reichel Photography mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und Mathias Reichel Photography als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
  4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, Mathias Reichel Photography mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt Mathias Reichel Photography von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

X. Nutzung und Verbreitung

  1. Die Verbreitung von Lichtbildern von Mathias Reichel Photography im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist aufgrund des Nutzrechtes dem Auftraggeber für die eigenen Belange ausdrücklich gestattet.
  2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, sind für die eigenen Belange des Auftraggebers gestattet. (z.B. Werbung)
  3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die Mathias Reichel Photography auf elektronischem Wege hergestellt hat, ist für die eigenen Belange des Auftraggebers gestattet. (z.B. Werbung)
  4. Mathias Reichel Photography ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  5. Wünscht der Auftraggeber, dass Mathias Reichel Photography ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
  6. Hat Mathias Reichel Photography dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese mit Wissen von Mathias Reichel Photography verändert werden.
  7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

XI. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Mathias Reichel Photography, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz von Mathias Reichel Photography als Gerichtsstand vereinbart.

XII. Preisliste

Unsere Preise werden in der Regel immer als Nettopreise ohne Mehrwertsteuer kenntlich “netto” angezeigt. Für Privatleute/Endverbraucher werden Endpreise inkl. Mehrwertsteuer vor Auftragsannahme genannt oder es wird auf die Mehrwertsteuer hingewiesen.

About the Author

32 Jahre, aus Aachen. Arbeitet im technischen Support einer Sicherheitsfirma und fotografiert gerne, wenn er mal die Zeit dafür findet!